Was der Rechner kann
Er zeigt dir das voraussichtliche Schuljahr, den Stichtag und – soweit hinterlegt – den nächsten Einschulungstermin.
Einschulungsrechner Deutschland 🇩🇪
Gib Geburtsdatum und Bundesland ein – du siehst sofort, wann dein Kind voraussichtlich in die Schule kommt.
In Deutschland wird ein Kind schulpflichtig, wenn es bis zum Einschulungsstichtag seines Bundeslands sechs Jahre alt wird. Der Stichtag ist je nach Bundesland unterschiedlich – er reicht von Ende Juni bis Ende September.
Das bedeutet: Dasselbe Geburtsdatum kann je nach Wohnort zu einem anderen Schuljahr führen. Für Kinder mit Geburtstag knapp am Stichtag gibt es außerdem besondere Regelungen – zum Beispiel die Möglichkeit einer früheren Einschulung.
Dein Ergebnis
Sobald du Geburtsdatum und Bundesland ausgewählt hast, zeigen wir dir eine erste Orientierung zum voraussichtlichen Schulstart.
Einfach erklärt
Der Rechner prüft Geburtsdatum, Bundesland und Stichtag. So bekommst du eine schnelle Orientierung – ohne Speicherung deiner Eingaben.
Er zeigt dir das voraussichtliche Schuljahr, den Stichtag und – soweit hinterlegt – den nächsten Einschulungstermin.
Er ersetzt keine verbindliche Auskunft der Schule und bewertet nicht, ob dein Kind schon schulreif ist.
Die Angaben basieren auf offiziellen Quellen der Bundesländer. Details findest du auf den jeweiligen Bundeslandseiten.
Rückblick
Du kannst den Rechner auch rückblickend nutzen. Gib dein Geburtsdatum und dein damaliges Bundesland ein. Das Ergebnis ist eine Orientierung, weil frühere Einschulung, Zurückstellung oder Umzug abweichen können.
Rückblick berechnenDer Einschulungsstichtag entscheidet, ob dein Kind in diesem oder erst im nächsten Schuljahr eingeschult wird.
Wird dein Kind bis zu diesem Datum sechs Jahre alt, ist es schulpflichtig. Ist der sechste Geburtstag danach, beginnt die Schule regulär erst ein Jahr später.
Wichtig: Jedes Bundesland hat seinen eigenen Stichtag. Die meisten liegen am 30. September – Sachsen zum Beispiel schon am 30. Juni, Bayern hat ein eigenes Korridorsystem.
Wenn du umziehst, lohnt sich daher ein kurzer Check: Der Stichtag am neuen Wohnort kann sich vom alten deutlich unterscheiden.
Übersicht 2026
Die Einschulung 2026 in Deutschland findet je nach Bundesland zu unterschiedlichen Terminen statt. Entscheidend sind das Ende der Sommerferien, der erste Schultag, der Einschulungstermin und der jeweilige Stichtag. Die Tabelle zeigt dir alle 16 Bundesländer auf einen Blick.
| Bundesland | Sommerferien Ende | Einschulung 2026 | 1. Schultag 2026 | Stichtag | Sonderregel | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 12.09.2026 | Samstag, 19. September 2026 (schulabhängig) | Montag, 14. September 2026 | 30. Juni | Stichtagsflexibilisierung | Der genaue Einschulungstermin wird von der jeweiligen Grundschule festgelegt; Samstag, 19. September 2026 dient als Orientierung. |
| Bayern | 14.09.2026 | Mittwoch, 16. September 2026 | Dienstag, 15. September 2026 | 30. September | Einschulungskorridor | Der erste Schultag nach den Sommerferien ist Dienstag, 15. September 2026; Schulanfängerinnen und Schulanfänger starten am Mittwoch, 16. September 2026. |
| Berlin | 22.08.2026 | Samstag, 29. August 2026 | Montag, 31. August 2026 | 30. September | Kann-Kind auf Antrag | Der konkrete Ablauf der Einschulungsfeier wird von der zuständigen Grundschule festgelegt. |
| Brandenburg | 22.08.2026 | Samstag, 22. August 2026 | Montag, 24. August 2026 | 30. September * | Kann-Kind auf Antrag / Aufnahme im Ausnahmefall | Die Einschulungsfeiern finden in der Regel am Samstag vor dem ersten Schultag statt. |
| Bremen | 12.08.2026 | Samstag, 15. August 2026 | Donnerstag, 13. August 2026 | 30. Juni | Karenzzeitkind / vorzeitige Einschulung auf Antrag | Die Einschulungsfeier für Erstklässlerinnen und Erstklässler ist offiziell für Samstag, 15. August 2026 festgelegt. |
| Hamburg | 19.08.2026 | 24.–25. August 2026 (schulabhängig) | Donnerstag, 20. August 2026 | 30. Juni | Vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich | Die Einschulungstermine werden von den Schulen selbst festgelegt und über die jeweilige Schule bekanntgegeben; häufig starten Erstklässlerinnen und Erstklässler am Montag oder Dienstag nach dem ersten Schultag. |
| Hessen | 07.08.2026 | Dienstag, 11. August 2026 | Montag, 10. August 2026 | 30. Juni | Kann-Kind auf Antrag | Die Einschulung liegt meist am Dienstag nach dem ersten Schultag; den genauen Termin legt die zuständige Grundschule fest. |
| Mecklenburg-Vorpommern | 22.08.2026 | Samstag, 22. August 2026 | Montag, 24. August 2026 | 30. Juni | Kann-Kind auf Antrag | Die Einschulung findet voraussichtlich am Ende der Sommerferien statt; den konkreten Ablauf legt die zuständige Grundschule fest. |
| Niedersachsen | 12.08.2026 | Samstag, 15. August 2026 | Donnerstag, 13. August 2026 | 30. September | Flexibler Einschulungszeitraum | Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs Jahre alt werden, können den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben; der 1.-Oktober-Sonderfall ist rechtlich gesondert zu beachten. |
| Nordrhein-Westfalen | 14.08.2026 | 2.–3. September 2026 (schulabhängig) | Mittwoch, 2. September 2026 | 30. September | Kann-Kind auf Antrag | Die Einschulung findet in der Regel spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt; der konkrete Termin ist schulabhängig. |
| Rheinland-Pfalz | 07.08.2026 | Montag, 10. August 2026 (schulabhängig) | Montag, 10. August 2026 | 31. August | Kann-Kind auf Antrag | Die Einschulung liegt in der Regel zum Schuljahresbeginn; den konkreten Termin legt die zuständige Grundschule fest. |
| Saarland | 07.08.2026 | Montag, 10. August 2026 | Montag, 10. August 2026 | 30. Juni | Kann-Kind auf Antrag | Einschulung und erster Schultag fallen voraussichtlich auf denselben Tag. |
| Sachsen | 14.08.2026 | Samstag, 15. August 2026 | Montag, 17. August 2026 | 30. Juni | Anmeldung bis 30. September möglich | Die Schuleinführung findet am Samstag vor dem ersten Schultag statt. |
| Sachsen-Anhalt | 14.08.2026 | Samstag, 15. August 2026 | Montag, 17. August 2026 | 30. Juni | Kann-Kind auf Antrag | Den konkreten Ablauf der Einschulung legt die zuständige Grundschule fest. |
| Schleswig-Holstein | 15.08.2026 | Mittwoch, 19. August 2026 | Montag, 17. August 2026 | 30. Juni | Kann-Kind auf Antrag | Die Einschulung an Grundschulen findet nach dem Erlass am dritten Schultag nach den Ferien statt. |
| Thüringen | 14.08.2026 | Montag, 17. August 2026 | Montag, 17. August 2026 | 1. August | Kann-Kind auf Antrag | Einschulung und erster Schultag fallen voraussichtlich auf denselben Tag; den konkreten Ablauf legt die zuständige Grundschule fest. |
* Stand Juni 2026: Brandenburg plant eine Verlegung des Stichtags auf den 30. Juni. Bis zur gesetzlichen Umsetzung gilt der 30. September. Alle Termine dienen der Orientierung; verbindlich sind die Angaben der zuständigen Schule oder Schulbehörde.
In den meisten Bundesländern findet die Einschulung in der ersten Woche nach den Sommerferien statt.
Kinder in Sachsen oder Thüringen starten damit oft mehrere Wochen früher als Kinder in Bayern oder Baden-Württemberg.
Besonders bei Geburtstagen im Juli, August oder September lohnt sich ein genauer Blick – hier können wenige Tage Unterschied ein ganzes Schuljahr ausmachen.
Nächster Schritt
Wenn du das voraussichtliche Schuljahr kennst, beginnt die praktische Vorbereitung: Anmeldung, Schulranzen, Schultüte, Unterlagen und wichtige Termine. Die Checkliste hilft dir, Schritt für Schritt den Überblick zu behalten.
Zur Einschulungs-ChecklisteBegriffe einfach erklärt
Rund um die Einschulung tauchen viele Begriffe auf, die leicht verwechselt werden. Hier findest du die wichtigsten Erklärungen kurz und verständlich.
Dein Kind hat den Stichtag erreicht und wird automatisch schulpflichtig. Die Einschulung ist gesetzlich verpflichtend.
Möchtest du die Einschulung verschieben lassen, musst du eine Zurückstellung bei der Schule beantragen. Das ist möglich, aber nicht automatisch.
Dein Kind hat den Stichtag noch nicht erreicht, könnte aber auf deinen Antrag hin früher eingeschult werden.
Die Schule prüft dann, ob dein Kind bereit ist – sprachlich, körperlich und sozial. Die Entscheidung liegt bei der Schule, nicht allein bei dir als Elternteil.
Dein Kind ist eigentlich schulpflichtig, wird aber auf Antrag für ein weiteres Jahr zurückgestellt.
Das passiert, wenn die Schule oder die Eltern die Schulreife noch nicht als gegeben sehen. Sprich das Thema frühzeitig mit der Schule an – Fristen gelten meist bis zum Frühjahr.
Nur in Bayern: Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September sechs werden, fallen in den sogenannten Einschulungskorridor.
Sie sind nicht automatisch schulpflichtig, können aber eingeschult werden. Eltern klären das gemeinsam mit der Grundschule.
Nur in Bremen: Kinder mit Geburtstag zwischen 1. Juli und 30. September gelten als Karenzzeitkinder.
Eltern können hier unter bestimmten Voraussetzungen mitentscheiden, ob ihr Kind dieses Jahr oder erst nächstes Jahr eingeschult wird.
Nur in Niedersachsen: Kinder mit Geburtstag zwischen 1. Juli und 30. September sind grundsätzlich schulpflichtig – können aber unter Umständen ein Jahr später starten.
Die Entscheidung triffst du in Absprache mit der zuständigen Grundschule bis zum 1. Mai.
Der Stichtag sagt: Wird dein Kind in diesem Jahr schulpflichtig?
Der Einschulungstermin ist der konkrete erste Schultag – meist ein Samstag kurz nach den Sommerferien. Beides ist nicht dasselbe.
Häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um Einschulungsstichtag, Schuljahr, Kann-Kind, spätere Einschulung und die Aussagekraft des Rechners.
Das hängt von Geburtsdatum und Bundesland ab.
Wird dein Kind bis zum Einschulungsstichtag deines Bundeslands sechs Jahre alt, kommt es in diesem Schuljahr in die Schule. Der Rechner oben zeigt dir das voraussichtliche Ergebnis sofort.
Der Stichtag entscheidet, ob dein Kind in diesem Jahr schulpflichtig wird. Das ist ein gesetzlich festgelegtes Datum.
Der Einschulungstermin ist der tatsächliche erste Schultag – oft ein Samstag kurz nach den Sommerferien. Die beiden Daten liegen meist Wochen auseinander.
Dein Kind hat den Stichtag noch nicht erreicht, kann aber auf deinen Antrag früher eingeschult werden.
Die Schule prüft die Schulreife deines Kindes und entscheidet dann. Den Antrag stellst du meist bis Februar des Jahres vor der gewünschten Einschulung.
Ja – das nennt sich Zurückstellung und ist in allen Bundesländern möglich.
Du beantragst sie bei der zuständigen Grundschule, wenn du oder die Schule das Kind noch nicht schulreif sehen. Wichtig: Die Fristen liegen meist im Frühjahr. Sprich das Thema frühzeitig an.
Nein – der Rechner zeigt dir eine Orientierung.
Verbindliche Auskunft zu Terminen, Anmeldung und Fristen bekommst du bei der zuständigen Grundschule oder dem Schulamt deines Wohnorts.
Sprich das frühzeitig mit der Kindergartenleitung und der Grundschule an.
Viele Schulen bieten vor der Einschulung ein Beratungsgespräch an. Du kannst auch eine Zurückstellung beantragen – aber nur, solange die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Eine ärztliche Untersuchung, die in den meisten Bundesländern vor der Einschulung verpflichtend ist.
Das Gesundheitsamt lädt euch automatisch ein. Geprüft werden Sehen, Hören, Sprache und motorische Entwicklung deines Kindes.
Die Schulanmeldung ist der formelle Schritt vorab – meist zwischen Oktober und Februar.
Die Einschulung selbst ist der erste Schultag, oft mit einer kleinen Feier in der Schule. Ohne Anmeldung gibt es keine Einschulung.
Über diesen Rechner
Einschulungsrechner.de ist ein ehrenamtliches Informationsangebot des DigiTech4U Institute – einer gemeinnützigen Organisation (NPO) aus Österreich, die digitale Bildungsprojekte entwickelt und betreibt.
Die Idee entstand aus einer einfachen Frage: Warum ist es für Eltern so schwer, den passenden Einschulungszeitpunkt schnell und verständlich zu finden?
Die Einschulungsregeln in Deutschland sind je nach Bundesland unterschiedlich, über viele offizielle Seiten verteilt und ändern sich teilweise von Jahr zu Jahr. Wir bereiten diese Informationen so auf, dass Eltern schneller Orientierung finden.
Für alle 16 Bundesländer prüfen wir offizielle Quellen: Kultusministerien, Schulbehörden, Schulportale, Ferienkalender und Veröffentlichungen der Kultusministerkonferenz.
Dabei achten wir besonders auf drei Punkte:
Die Daten werden mindestens einmal jährlich geprüft – in der Regel im Frühjahr vor dem nächsten Schuljahr.
Wenn sich Stichtage, Termine oder Sonderregelungen ändern, aktualisieren wir die betroffenen Seiten zusätzlich und kennzeichnen wichtige Hinweise transparent.
Der Rechner gibt dir eine schnelle, verständliche Orientierung zum voraussichtlichen Schuljahr deines Kindes.
Er ersetzt aber keine offizielle Auskunft. Für verbindliche Informationen zu Anmeldung, Fristen, Schulreife oder Zurückstellung ist immer die zuständige Grundschule oder Schulbehörde die richtige Anlaufstelle.
Quellen & Aktualität
Die folgenden bundesweiten und redaktionell geprüften Quellen bilden die Grundlage dieser Übersicht zur Einschulung in Deutschland. Bundeslandspezifische Quellen und offizielle Regelungen findest du auf den jeweiligen Bundeslandseiten.
Offizielle Quelle 1
Kultusministerkonferenz: Schulpflicht und Bildungswege in DeutschlandOffizielle Quelle 2
Kultusministerkonferenz: Empfehlungen zum SchulanfangOffizielle Quelle 3
Deutscher Bildungsserver: Einschulung & Stichtage – Wann wird mein Kind eingeschult?Redaktionelle Quelle
Stiftung Warentest: Einschulung, Schulpflicht und StichtagsregelungHinweis: Die Übersicht dient der Orientierung. Für bundeslandspezifische Quellen und offizielle Regelungen siehe die jeweilige Bundeslandseite. Verbindliche Auskünfte erteilt immer die zuständige Grundschule oder Schulbehörde.
Stand der Informationen: Juni 2026
Dieser Rechner dient als verständliche Orientierung für Eltern. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule, beim Schulamt oder bei der Bildungsbehörde deines Bundeslands.