Sachsen
Einschulung in Sachsen:
Stichtag und Schuljahr
In Sachsen gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. Juni. Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können durch Anmeldung der Eltern ebenfalls als schulpflichtig gelten.
30. September
Wann ist ein Kind in Sachsen schulpflichtig?
Ein Kind wird in Sachsen regulär schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres sechs Jahre alt wird. Die Schulpflicht beginnt dann mit dem Start des neuen Schuljahres.
Was bedeutet Anmeldung bis 30. September?
Kinder, die bis zum 30. September des Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, gelten in Sachsen ebenfalls als schulpflichtig, wenn sie von den Eltern in der Schule angemeldet wurden. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Einschulungszeitraum über den regulären Stichtag hinaus.
Kann mein Kind früher eingeschult werden?
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des Schuljahres in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen.
Beispiel: Geburtsdatum im September
Wird ein Kind am 15. September 2020 geboren, wird es am 15. September 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum vor dem 30. September liegt, kann das Kind in Sachsen durch Anmeldung der Eltern für das Schuljahr 2026/2027 als schulpflichtig gelten.
Einschulung Sachsen berechnen
Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Sachsen aus.
Jetzt Einschulung berechnenHäufige Fragen zur Einschulung in Sachsen
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Sachsen?
In Sachsen gilt grundsätzlich der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung.
Kann mein Kind bis 30. September angemeldet werden?
Ja. Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, gelten ebenfalls als schulpflichtig, wenn sie von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Sachsen.
Quelle und Hinweis
Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Sachsen. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus.
sachsen.de: Aufnahme in die SchuleStand der Informationen: Mai 2026