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Baden-Württemberg

Einschulung in Baden-Württemberg: Stichtag und Schuljahr

In Baden-Württemberg gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. Juni. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, werden zum entsprechenden Schuljahr schulpflichtig.

Stichtag 30. Juni
Sonderregel Stichtagsflexibilisierung
Wichtig Anmeldung über die Grundschule

Wann ist ein Kind in Baden-Württemberg schulpflichtig?

Ein Kind wird in Baden-Württemberg regulär schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres sechs Jahre alt wird. Wird dein Kind also vor oder am 30. Juni sechs Jahre alt, kommt es grundsätzlich für die Einschulung im entsprechenden Schuljahr in Betracht.

Was bedeutet Stichtagsflexibilisierung?

Wird ein Kind erst nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, kann eine frühere Einschulung unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich sein. In Baden-Württemberg können Eltern die Schulpflicht durch die Anmeldung an der zuständigen Grundschule auslösen, wenn das Kind bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird.

Beispiel: Geburtsdatum im Juni

Wird ein Kind am 15. Juni 2020 geboren, wird es am 15. Juni 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum vor dem Stichtag 30. Juni liegt, wird das Kind in Baden-Württemberg voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingeschult.

Einschulung Baden-Württemberg berechnen

Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Baden-Württemberg aus.

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Häufige Fragen zur Einschulung in Baden-Württemberg

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gilt grundsätzlich der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung.

Was bedeutet Stichtagsflexibilisierung?

Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, können unter bestimmten Voraussetzungen durch Anmeldung an der zuständigen Grundschule schulpflichtig werden.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Baden-Württemberg.

Quelle und Hinweis

Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Baden-Württemberg. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Kultusministerium Baden-Württemberg: Einschulungsstichtag

Stand der Informationen: Mai 2026