Baden-Württemberg
Einschulung 2026/2027 in Baden-Württemberg: Wann kommt mein Kind in die Schule?
Wann kommt mein Kind in Baden-Württemberg in die Schule? Der Einschulungsrechner zeigt dir anhand des Geburtsdatums das voraussichtliche Schuljahr. In Baden-Württemberg gilt der Stichtag 30. Juni. Für das Schuljahr 2026/2027 ist der erste reguläre Schultag Montag, 14. September 2026 – die Einschulung der ersten Klassen legt die zuständige Grundschule fest.
Kurzantwort: Der erste reguläre Schultag in Baden-Württemberg 2026 ist Montag, 14. September 2026. Die Einschulung der ersten Klassen wird von der zuständigen Grundschule festgelegt. Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden.
Baden-Württemberg-Rechner
Einschulung in Baden-Württemberg berechnen
Gib das Geburtsdatum ein und erfahre, für welches Schuljahr dein Kind in Baden-Württemberg voraussichtlich schulpflichtig wird.
ab 14. September
14. September
Samstag, 12. September
Grundschule
Wann ist die Einschulung in Baden-Württemberg 2026?
Die Sommerferien in Baden-Württemberg enden 2026 am Samstag, 12. September 2026. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 14. September 2026. Die Einschulung der ersten Klassen wird von der zuständigen Grundschule festgelegt.
Den konkreten Termin, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise teilt die zuständige Grundschule mit. Für die persönliche Planung solltest du deshalb immer auch die Mitteilung deiner Schule oder Kommune beachten.
Wie funktioniert der Einschulungsrechner für Baden-Württemberg?
Der Einschulungsrechner prüft das Geburtsdatum deines Kindes und gleicht es mit den Regeln zur Einschulung in Baden-Württemberg ab. Entscheidend sind vor allem der Stichtag 30. Juni und die Stichtagsflexibilisierung.
Beispiel: Wird ein Kind am 15. Juni 2020 geboren, wird es vor dem Stichtag 30. Juni 2026 sechs Jahre alt. Damit ist das Kind in Baden-Württemberg regulär schulpflichtig und voraussichtlich für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
Wird ein Kind dagegen am 1. Juli 2020 oder später geboren, fällt es nicht mehr unter den regulären Stichtag für das Schuljahr 2026/2027. In Baden-Württemberg können Eltern die Schulpflicht für Kinder im flexiblen Zeitraum durch die Anmeldung an der zuständigen Grundschule auslösen.
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gilt der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, sind mit Beginn des neuen Schuljahres regulär schulpflichtig.
Praktisch bedeutet das: Für die Einschulung 2026 sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt werden. Kinder mit Geburtstag nach dem 30. Juni können über die Stichtagsflexibilisierung an der zuständigen Grundschule angemeldet werden, wenn sie bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.
Was bedeutet Stichtagsflexibilisierung in Baden-Württemberg?
Durch die Stichtagsflexibilisierung können Eltern ihre Kinder, die nach dem 30. Juni geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, an der zuständigen Grundschule anmelden. Mit der Anmeldung wird die Schulpflicht ausgelöst.
Diese Regel unterscheidet Baden-Württemberg von vielen anderen Bundesländern: Die Schulpflicht entsteht für diese Kinder nicht allein durch das Geburtsdatum, sondern durch die Anmeldung an der Grundschule.
Kann mein Kind in Baden-Württemberg früher eingeschult werden?
Ja. Eine frühere Einschulung kann möglich sein, wenn dein Kind nach dem Stichtag geboren ist und die Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Bestehen Zweifel am Entwicklungsstand, kann ein Gutachten des Gesundheitsamts einbezogen werden.
Wenn du eine frühere Einschulung prüfen lassen möchtest, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen. Dort erfährst du, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Antrag im konkreten Einzelfall abläuft.
Wie läuft die Schulanmeldung in Baden-Württemberg ab?
Die zuständige Grundschule informiert Eltern über Anmeldung, Termine, Unterlagen und den weiteren Ablauf. Bei Fragen zur Stichtagsflexibilisierung, vorzeitigen Einschulung oder individuellen Entscheidungen solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen.
- Informationen der zuständigen Grundschule beachten
- Kind anmelden oder Beratung zur Stichtagsflexibilisierung einholen
- Erforderliche Unterlagen bereithalten
- Weitere Hinweise der Schule und gegebenenfalls des Gesundheitsamts beachten
Mein Kind ist noch nicht schulreif – was muss ich in Baden-Württemberg tun?
Wenn du den Eindruck hast, dass dein Kind noch Zeit braucht, um die Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart zu entwickeln, kann ein Antrag auf Zurückstellung gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Grundschule. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird dabei ein Gutachten des Gesundheitsamts einbezogen.
Einschulung 2027 in Baden-Württemberg: Kann ich das schon berechnen?
Ja. Du kannst den Einschulungsrechner auch für die Einschulung 2027 in Baden-Württemberg nutzen. Gib einfach das Geburtsdatum deines Kindes ein. Der Rechner zeigt dir sämtliche relevanten Daten für das voraussichtliche Schuljahr.
Einschulung 2027 für Baden-Württemberg berechnenRückblick berechnen
Wann wurde ich eingeschult?
Du kannst den Rechner auch rückblickend nutzen. Gib dein Geburtsdatum ein und wähle dein damaliges Bundesland aus.
Rückblick berechnenDas Ergebnis ist eine Orientierung, weil frühere Einschulung, Zurückstellung, Umzug oder frühere Landesregeln abweichen können.
Häufige Fragen zur Einschulung in Baden-Württemberg
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg gilt der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, sind mit Beginn des neuen Schuljahres regulär schulpflichtig.
Wann ist die Einschulung in Baden-Württemberg 2026?
Die Sommerferien in Baden-Württemberg enden 2026 am Samstag, 12. September 2026. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 14. September 2026. Die Einschulung der ersten Klassen wird von der zuständigen Grundschule festgelegt. Den konkreten Termin und Ablauf teilt die Schule mit.
Wann beginnt die Grundschule in Baden-Württemberg 2026?
Der erste reguläre Schultag im Schuljahr 2026/2027 ist in Baden-Württemberg Montag, 14. September 2026. Die Einschulung der ersten Klassen wird schulabhängig festgelegt.
Was bedeutet Stichtagsflexibilisierung in Baden-Württemberg?
Durch die Stichtagsflexibilisierung können Eltern ihre Kinder, die nach dem 30. Juni geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, an der zuständigen Grundschule anmelden. Mit der Anmeldung wird die Schulpflicht ausgelöst.
Kann mein Kind in Baden-Württemberg früher eingeschult werden?
Ja. Eine frühere Einschulung kann möglich sein, wenn dein Kind nach dem Stichtag geboren ist und die Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Bestehen Zweifel am Entwicklungsstand, kann ein Gutachten des Gesundheitsamts einbezogen werden.
Wie läuft die Schulanmeldung in Baden-Württemberg ab?
Die zuständige Grundschule informiert die Eltern über Anmeldung, Termine, Unterlagen und den weiteren Ablauf. Bei Fragen zur Stichtagsflexibilisierung, vorzeitigen Einschulung, Zurückstellung oder individuellen Entscheidungen solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen.
Kann die Einschulung in Baden-Württemberg zurückgestellt werden?
Eine Zurückstellung ist in Baden-Württemberg auf Antrag möglich, wenn ein Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart zu entwickeln. Die Entscheidung trifft die Grundschule; nach den gesetzlichen Vorgaben wird ein Gutachten des Gesundheitsamts einbezogen.
Ist das Ergebnis zur Einschulung in Baden-Württemberg verbindlich?
Nein. Der Einschulungsrechner und diese Informationsseite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Quellen und Hinweise
Die folgenden offiziellen Quellen bilden die Grundlage dieser Übersicht zur Einschulung in Baden-Württemberg:
Offizielle Quelle 1
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: EinschulungsstichtagOffizielle Quelle 2
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: FerienOffizielle Quelle 3
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: SchulanfangHinweis: Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Stand der Informationen:Juni 2026