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Baden-Württemberg

Einschulung in Baden-Württemberg: Rechner, Stichtag & Termine 2026 bis 2029

Wann kommt mein Kind in Baden-Württemberg in die Schule?

Der Einschulungsrechner zeigt dir anhand des Geburtsdatums das voraussichtliche Schuljahr. In Baden-Württemberg gilt der Stichtag 30. Juni. Besonders wichtig ist die Stichtagsflexibilisierung: Für Kinder nach dem Stichtag kann die Anmeldung an der zuständigen Grundschule selbst der entscheidende Schritt zur Schulpflicht sein.

Kurzantwort: Der erste reguläre Schultag in Baden-Württemberg 2026 ist Montag, 14. September 2026. Die Einschulung der ersten Klassen ist schulabhängig und wird von der zuständigen Grundschule mitgeteilt. Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden.

Baden-Württemberg-Rechner

Einschulung in Baden-Württemberg berechnen

Gib das Geburtsdatum ein und erfahre, für welches Schuljahr dein Kind in Baden-Württemberg voraussichtlich schulpflichtig wird.

Geburtsdatum des Kindes
Tag
Monat
Jahr

Einschulung 2026 schulabhängig,
ab 14. September
Erster Schultag 2026 Montag,
14. September
Sommerferien 2026 Donnerstag, 30. Juli –
Samstag, 12. September
Stichtag 30. Juni
Sonderregel Stichtagsflexibilisierung
Anmeldung zuständige
Grundschule
Stichtag & Anmeldung

Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030

Einschulung in Baden-Württemberg: Termine für 2026 | 2027 | 2028 | 2029

Für Baden-Württemberg findest du hier die wichtigsten Angaben aus der zentralen Datenbasis: Sommerferien, Einschulung, erster Schultag, Datenstatus und Anmeldefristen, soweit sie bereits belastbar hinterlegt sind. So kannst du die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 besser einordnen.

Schuljahr auswählen:

Schuljahr 2026/2027

offiziell bestätigt
Sommerferien 2026
Donnerstag, 30. Juli – Samstag, 12. September
Einschulung 2026
ab Montag, 14. September (schulabhängig)
Erster Schultag
Montag, 14. September
Anmeldung
Termin durch zuständige Grundschule Einschulungsstichtag

Der erste reguläre Schultag ist Montag, 14. September. Den konkreten Einschulungstermin und den Ablauf der Einschulungsfeier legt in Baden-Württemberg die zuständige Grundschule fest.

Aktuelles bestätigtes Schuljahr

Details zur Einschulung in Baden-Württemberg im Schuljahr 2026/2027

Die Sommerferien in Baden-Württemberg liegen vom Donnerstag, 30. Juli bis Samstag, 12. September. Der erste Schultag ist Montag, 14. September. Die Einschulung ist ab Montag, 14. September (schulabhängig).

Zur Anmeldung ist aktuell hinterlegt: Termin durch zuständige Grundschule. Den konkreten Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise legt die zuständige Grundschule fest. Einschulungsstichtag

Datenstatus für das Schuljahr 2026/2027: offiziell bestätigt. In Baden-Württemberg informiert die zuständige Grundschule über Anmeldung, Stichtagsflexibilisierung und konkrete Termine. Kinder nach dem Stichtag können durch Anmeldung schulpflichtig werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie funktioniert der Einschulungsrechner für Baden-Württemberg?

Der Einschulungsrechner prüft das Geburtsdatum deines Kindes und gleicht es mit den Regeln zur Einschulung in Baden-Württemberg ab. Entscheidend sind vor allem der Stichtag 30. Juni und die Stichtagsflexibilisierung.

Beispiel: Wird ein Kind am 15. Juni 2020 geboren, wird es vor dem Stichtag 30. Juni 2026 sechs Jahre alt. Damit ist das Kind in Baden-Württemberg regulär schulpflichtig und voraussichtlich für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.

Wird ein Kind dagegen am 1. Juli 2020 oder später geboren, fällt es nicht mehr unter den regulären Stichtag für das Schuljahr 2026/2027. In Baden-Württemberg können Eltern die Schulpflicht für Kinder im flexiblen Zeitraum durch die Anmeldung an der zuständigen Grundschule auslösen. Genau diese Besonderheit macht Baden-Württemberg bei der Planung anders als viele Bundesländer mit einer klassischen Kann-Kind-Frist.

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gilt der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, sind mit Beginn des neuen Schuljahres regulär schulpflichtig.

Praktisch bedeutet das: Für die Einschulung 2026 sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt werden. Kinder mit Geburtstag nach dem 30. Juni können über die Stichtagsflexibilisierung an der zuständigen Grundschule angemeldet werden, wenn sie bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.

Was bedeutet Stichtagsflexibilisierung in Baden-Württemberg?

Durch die Stichtagsflexibilisierung können Eltern ihre Kinder, die nach dem 30. Juni geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, an der zuständigen Grundschule anmelden. Mit der Anmeldung wird die Schulpflicht ausgelöst.

Diese Regel unterscheidet Baden-Württemberg von vielen anderen Bundesländern: Die Schulpflicht entsteht für diese Kinder nicht allein durch das Geburtsdatum, sondern durch die Anmeldung an der Grundschule.

Kann mein Kind in Baden-Württemberg früher eingeschult werden?

Ja. Eine frühere Einschulung kann möglich sein, wenn dein Kind nach dem Stichtag geboren ist und die Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Bestehen Zweifel am Entwicklungsstand, kann ein Gutachten des Gesundheitsamts einbezogen werden.

Wenn du eine frühere Einschulung prüfen lassen möchtest, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen. Dort erfährst du, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Antrag im konkreten Einzelfall abläuft.

Wie läuft die Schulanmeldung in Baden-Württemberg ab?

Die zuständige Grundschule informiert Eltern über Anmeldung, Termine, Unterlagen und den weiteren Ablauf. Bei Fragen zur Stichtagsflexibilisierung, vorzeitigen Einschulung oder individuellen Entscheidungen solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen.

Einen landesweit einheitlichen Online-Termin wie in manchen anderen Bundesländern gibt es für die Grundschulanmeldung nicht. Entscheidend ist der Schulbezirk beziehungsweise die zuständige Grundschule. Das ist auch für Familien wichtig, die die Stichtagsflexibilisierung nutzen möchten.

  1. Informationen der zuständigen Grundschule beachten
  2. Kind anmelden oder Beratung zur Stichtagsflexibilisierung einholen
  3. Erforderliche Unterlagen bereithalten
  4. Weitere Hinweise der Schule und gegebenenfalls des Gesundheitsamts beachten

Nächste Schritte für Eltern

Wenn du jetzt weißt, welches Schuljahr für dein Kind voraussichtlich relevant ist, lohnt sich als Nächstes der Blick auf die praktische Vorbereitung. In unserer Checkliste findest du eine Schritt-für-Schritt- Übersicht zu Unterlagen, Material, Schulweg und Organisation rund um den Schulstart.

Mein Kind ist noch nicht schulreif – was muss ich in Baden-Württemberg tun?

Wenn du den Eindruck hast, dass dein Kind noch Zeit braucht, um die Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart zu entwickeln, kann ein Antrag auf Zurückstellung gestellt werden. Die Entscheidung trifft die Grundschule. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird dabei ein Gutachten des Gesundheitsamts einbezogen.

Einschulung 2027 bis 2029 in Baden-Württemberg: Kann ich das schon berechnen?

Ja. Du kannst den Einschulungsrechner auch für die Einschulung 2027, 2028 und 2029 in Baden-Württemberg nutzen. Die Sommerferien und der erste reguläre Schultag sind für diese Jahre bereits in der zentralen Terminbasis hinterlegt. Der konkrete Einschulungstermin bleibt dagegen schulabhängig.

Einschulung in Baden-Württemberg berechnen

Rückblick berechnen

Wann wurde ich eingeschult?

Du kannst den Rechner auch rückblickend nutzen. Gib dein Geburtsdatum ein und wähle dein damaliges Bundesland aus.

Rückblick berechnen

Das Ergebnis ist eine Orientierung, weil frühere Einschulung, Zurückstellung, Umzug oder frühere Landesregeln abweichen können.

Häufige Fragen zur Einschulung in Baden-Württemberg

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gilt der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, sind mit Beginn des neuen Schuljahres regulär schulpflichtig.

Wann ist die Einschulung in Baden-Württemberg 2026?

Die Sommerferien in Baden-Württemberg enden 2026 am Samstag, 12. September 2026. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 14. September 2026. Die Einschulung der ersten Klassen ist schulabhängig. Den konkreten Termin, die Uhrzeit und den Ablauf teilt die zuständige Grundschule mit.

Wann ist die Einschulung in Baden-Württemberg 2027, 2028 und 2029?

Der erste reguläre Schultag ist 2027 Montag, 13. September, 2028 Montag, 11. September und 2029 Montag, 10. September. Die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler wird in Baden-Württemberg von der jeweiligen Grundschule organisiert.

Wann beginnt die Grundschule in Baden-Württemberg 2026?

Der erste reguläre Schultag im Schuljahr 2026/2027 ist in Baden-Württemberg Montag, 14. September 2026. Die Einschulung der ersten Klassen wird schulabhängig festgelegt.

Was bedeutet Stichtagsflexibilisierung in Baden-Württemberg?

Durch die Stichtagsflexibilisierung können Eltern ihre Kinder, die nach dem 30. Juni geboren sind und bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, an der zuständigen Grundschule anmelden. Mit der Anmeldung wird die Schulpflicht ausgelöst.

Kann mein Kind in Baden-Württemberg früher eingeschult werden?

Ja. Eine frühere Einschulung kann möglich sein, wenn dein Kind nach dem Stichtag geboren ist und die Voraussetzungen für den Schulbesuch erfüllt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Bestehen Zweifel am Entwicklungsstand, kann ein Gutachten des Gesundheitsamts einbezogen werden.

Wie läuft die Schulanmeldung in Baden-Württemberg ab?

Die zuständige Grundschule informiert die Eltern über Anmeldung, Termine, Unterlagen und den weiteren Ablauf. Bei Fragen zur Stichtagsflexibilisierung, vorzeitigen Einschulung, Zurückstellung oder individuellen Entscheidungen solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen.

Kann die Einschulung in Baden-Württemberg zurückgestellt werden?

Eine Zurückstellung ist in Baden-Württemberg auf Antrag möglich, wenn ein Kind noch Zeit braucht, um die notwendigen Voraussetzungen für einen gelingenden Schulstart zu entwickeln. Die Entscheidung trifft die Grundschule; nach den gesetzlichen Vorgaben wird ein Gutachten des Gesundheitsamts einbezogen.

Ist das Ergebnis zur Einschulung in Baden-Württemberg verbindlich?

Nein. Der Einschulungsrechner und diese Informationsseite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Quellen und Hinweise

Die folgenden offiziellen Quellen bilden die Grundlage dieser Übersicht zur Einschulung in Baden-Württemberg:

Hinweis: Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.

Stand der Informationen:August 2026