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Mecklenburg-Vorpommern

Einschulung in
Mecklenburg-
Vorpommern:
Stichtag und Schuljahr

In Mecklenburg-Vorpommern gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. Juni. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig.

Stichtag 30. Juni
Schulpflicht ab 1. August
Sonderfall Antrag möglich

Wann ist ein Kind in Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtig?

Ein Kind wird in Mecklenburg-Vorpommern regulär schulpflichtig, wenn es spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt wird. Die Schulpflicht beginnt dann mit dem 1. August desselben Jahres.

Kann mein Kind früher eingeschult werden?

Eine vorzeitige Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich sein. Das betrifft Kinder, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden und für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Kann mein Kind zurückgestellt werden?

Eine Zurückstellung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich sein, wenn ein erfolgreicher Schulbesuch noch nicht zu erwarten ist. Die Entscheidung trifft die zuständige Schulleitung unter Einbeziehung fachlicher Einschätzungen.

Beispiel: Geburtsdatum im Juni

Wird ein Kind am 15. Juni 2020 geboren, wird es am 15. Juni 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum vor dem Stichtag 30. Juni liegt, wird das Kind in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingeschult.

Einschulung Mecklenburg-Vorpommern berechnen

Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Mecklenburg-Vorpommern aus.

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Häufige Fragen zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Mecklenburg-Vorpommern?

In Mecklenburg-Vorpommern gilt grundsätzlich der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung.

Wann beginnt die Schulpflicht?

Für Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht in Mecklenburg-Vorpommern mit dem 1. August desselben Jahres.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Mecklenburg-Vorpommern.

Quelle und Hinweis

Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Land Mecklenburg-Vorpommern.

Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Einschulung

Stand der Informationen: Mai 2026