Mecklenburg-Vorpommern
Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern: Rechner, Stichtag & Termine 2026 bis 2029
Wann kommt mein Kind in Mecklenburg-Vorpommern in die Schule?
Der Einschulungsrechner zeigt dir anhand des Geburtsdatums das voraussichtliche Schuljahr. In Mecklenburg-Vorpommern gilt der Stichtag 30. Juni. Für das Schuljahr 2026/2027 ist der erste reguläre Schultag Montag, 24. August 2026. Die Einschulungsfeier ist schulabhängig: Sie liegt nach Landesangaben am letzten Samstag der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche.
Kurzantwort: Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 24. August 2026. Die Einschulungsfeier legt die Schule fest; möglich ist der letzte Samstag der Sommerferien oder das Ende der ersten Schulwoche.
Mecklenburg-Vorpommern-Rechner
Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern berechnen
Gib das Geburtsdatum ein und erfahre, für welches Schuljahr dein Kind in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich schulpflichtig wird.
ab 22. August
24. August
Samstag, 22. August
Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern: Termine für 2026 | 2027 | 2028 | 2029
Für Mecklenburg-Vorpommern findest du hier die wichtigsten Angaben aus der zentralen Datenbasis: Sommerferien, Einschulung, erster Schultag, Datenstatus und Anmeldefristen, soweit sie bereits belastbar hinterlegt sind. So kannst du die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 besser einordnen.
Schuljahr auswählen:
Schuljahr 2026/2027
offiziell bestätigt- Sommerferien 2026
- Montag, 13. Juli – Samstag, 22. August
- Einschulung 2026
- ab Samstag, 22. August (schulabhängig)
- Erster Schultag
- Montag, 24. August
- Anmeldung
- bis 31. Oktober 2025 Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern enden am Samstag, 22. August. Die Einschulungsfeier findet entweder am letzten Samstag der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche statt; die Schulkonferenz legt den konkreten Termin fest.
Schuljahr 2027/2028
offiziell bestätigt- Sommerferien 2027
- Montag, 5. Juli – Samstag, 14. August
- Einschulung 2027
- ab Samstag, 14. August (schulabhängig)
- Erster Schultag
- Montag, 16. August
- Anmeldung
- bis 31. Oktober 2026 Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern enden am Samstag, 14. August. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 16. August. Die Einschulungsfeier findet entweder am letzten Samstag der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche statt; die Schulkonferenz legt den konkreten Termin fest.
Schuljahr 2028/2029
offiziell bestätigt- Sommerferien 2028
- Montag, 26. Juni – Samstag, 5. August
- Einschulung 2028
- ab Samstag, 5. August (schulabhängig)
- Erster Schultag
- Montag, 7. August
- Anmeldung
- bis 31. Oktober 2027 Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern enden am Samstag, 5. August. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 7. August. Die Einschulungsfeier findet entweder am letzten Samstag der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche statt; die Schulkonferenz legt den konkreten Termin fest.
Schuljahr 2029/2030
offiziell bestätigt- Sommerferien 2029
- Montag, 18. Juni – Samstag, 28. Juli
- Einschulung 2029
- ab Samstag, 28. Juli (schulabhängig)
- Erster Schultag
- Montag, 30. Juli
- Anmeldung
- bis 31. Oktober 2028 Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern enden am Samstag, 28. Juli. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 30. Juli. Die Einschulungsfeier findet entweder am letzten Samstag der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche statt; die Schulkonferenz legt den konkreten Termin fest.
Aktuelles bestätigtes Schuljahr
Details zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2026/2027
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern liegen vom Montag, 13. Juli bis Samstag, 22. August. Der erste Schultag ist Montag, 24. August. Die Einschulung ist ab Samstag, 22. August (schulabhängig).
Zur Anmeldung ist aktuell hinterlegt: bis 31. Oktober 2025. Den konkreten Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise legt die zuständige Grundschule fest. Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
Datenstatus für das Schuljahr 2026/2027: offiziell bestätigt. In Mecklenburg-Vorpommern muss die Anmeldung bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht erfolgen. Auch bei gewünschter freier Schule ist parallel die Anmeldung an der örtlich zuständigen staatlichen Grundschule erforderlich.
Ausgewähltes Schuljahr
Details zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2027/2028
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern liegen vom Montag, 5. Juli bis Samstag, 14. August. Der erste Schultag ist Montag, 16. August. Die Einschulung ist ab Samstag, 14. August (schulabhängig).
Zur Anmeldung ist aktuell hinterlegt: bis 31. Oktober 2026. Den konkreten Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise legt die zuständige Grundschule fest. Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
Datenstatus für das Schuljahr 2027/2028: offiziell bestätigt. In Mecklenburg-Vorpommern muss die Anmeldung bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht erfolgen. Auch bei gewünschter freier Schule ist parallel die Anmeldung an der örtlich zuständigen staatlichen Grundschule erforderlich.
Ausgewähltes Schuljahr
Details zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2028/2029
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern liegen vom Montag, 26. Juni bis Samstag, 5. August. Der erste Schultag ist Montag, 7. August. Die Einschulung ist ab Samstag, 5. August (schulabhängig).
Zur Anmeldung ist aktuell hinterlegt: bis 31. Oktober 2027. Den konkreten Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise legt die zuständige Grundschule fest. Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
Datenstatus für das Schuljahr 2028/2029: offiziell bestätigt. In Mecklenburg-Vorpommern muss die Anmeldung bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht erfolgen. Auch bei gewünschter freier Schule ist parallel die Anmeldung an der örtlich zuständigen staatlichen Grundschule erforderlich.
Ausgewähltes Schuljahr
Details zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2029/2030
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern liegen vom Montag, 18. Juni bis Samstag, 28. Juli. Der erste Schultag ist Montag, 30. Juli. Die Einschulung ist ab Samstag, 28. Juli (schulabhängig).
Zur Anmeldung ist aktuell hinterlegt: bis 31. Oktober 2028. Den konkreten Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise legt die zuständige Grundschule fest. Einschulung Mecklenburg-Vorpommern
Datenstatus für das Schuljahr 2029/2030: offiziell bestätigt. In Mecklenburg-Vorpommern muss die Anmeldung bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht erfolgen. Auch bei gewünschter freier Schule ist parallel die Anmeldung an der örtlich zuständigen staatlichen Grundschule erforderlich.
Anmeldung in Mecklenburg-Vorpommern
Wo melde ich mein Kind an?
Die Anmeldung erfolgt bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht bei der örtlich zuständigen Grundschule in staatlicher Trägerschaft. Das gilt auch dann, wenn dein Kind später eine freie Schule besuchen soll.
Wie funktioniert der Einschulungsrechner für Mecklenburg-Vorpommern?
Der Einschulungsrechner prüft das Geburtsdatum deines Kindes und vergleicht es mit den Einschulungsregeln in Mecklenburg-Vorpommern. Entscheidend ist der Stichtag 30. Juni. Wird dein Kind bis zu diesem Datum sechs Jahre alt, ist es in Mecklenburg-Vorpommern regulär schulpflichtig.
Beispiel: Wird ein Kind am 15. Juni 2020 geboren, wird es am 15. Juni 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum vor dem Stichtag 30. Juni liegt, ist das Kind in Mecklenburg-Vorpommern regulär schulpflichtig und voraussichtlich für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
Wird ein Kind dagegen am 1. Juli 2020 oder später geboren, fällt es nicht mehr unter den Stichtag für das Schuljahr 2026/2027. Eine vorzeitige Einschulung kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten geprüft werden, wenn das Kind für den Schulbesuch hinreichend entwickelt ist.
Wann ist ein Kind in Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtig?
In Mecklenburg-Vorpommern gilt der 30. Juni als maßgeblicher Stichtag für die Schulpflicht. Kinder, die spätestens an diesem Tag sechs Jahre alt sind, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig.
Praktisch bedeutet das: Für die Einschulung 2026 sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt werden. Kinder mit Geburtstag ab dem 1. Juli gehören grundsätzlich zum nächsten Einschulungsjahrgang, sofern keine vorzeitige Einschulung beantragt und bewilligt wird.
Kann mein Kind in Mecklenburg-Vorpommern früher eingeschult werden?
Kinder, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres vorzeitig eingeschult werden. Voraussetzung ist, dass das Kind für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist.
Wenn du eine frühere Einschulung prüfen lassen möchtest, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen. Dort erfährst du, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Antrag im konkreten Einzelfall abläuft.
Welche Grundschule ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich die Grundschule im Schulbezirk oder Einzugsbereich des Wohnorts. Die Schulträger legen diese Bereiche fest. Wenn du unsicher bist, helfen die Schule, der Schulträger oder das zuständige Staatliche Schulamt weiter.
Wichtig: Auch wenn du eine freie Schule bevorzugst, verlangt Mecklenburg-Vorpommern parallel die Anmeldung an der örtlich zuständigen staatlichen Grundschule.
Wie läuft die Schulanmeldung in Mecklenburg-Vorpommern ab?
Die Schulanmeldung muss in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht erfolgen. Der Schulträger oder die Schule informiert über konkrete Termine, benötigte Unterlagen und den Ablauf, zum Beispiel über Internetseiten, Bekanntmachungen oder die Kindertageseinrichtung.
- Örtlich zuständige staatliche Grundschule klären
- Anmeldehinweise des Schulträgers oder der Schule beachten
- Kind bis zum 31. Oktober für das kommende Schuljahr anmelden
- Erforderliche Unterlagen und Hinweise zur Schulaufnahme bereithalten
- Schulärztliche Einschulungsuntersuchung wahrnehmen
Mein Kind ist noch nicht schulreif – was muss ich in Mecklenburg-Vorpommern tun?
Eine Zurückstellung kann in Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag der Erziehungsberechtigten nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen erfolgen, wenn ein erfolgreicher Schulbesuch noch nicht zu erwarten ist. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schularzt. Verbindliche Auskunft erhältst du bei der zuständigen Grundschule oder Schulbehörde.
Was ist in Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig?
Anmeldung bis 31. Oktober
Die Anmeldung muss im Jahr vor Beginn der Schulpflicht erfolgen. Für das Schuljahr 2027/2028 ist also der 31. Oktober 2026 maßgeblich.
Staatliche Grundschule bleibt zuständig
Auch bei gewünschter freier Schule ist die örtlich zuständige staatliche Grundschule der zentrale Anmeldepunkt.
Einschulungsfeier ist schulabhängig
Die Feier liegt am letzten Samstag der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche. Den konkreten Termin legt die Schulkonferenz fest.
Landesinformation zur EinschulungSchulärztliche Untersuchung
Zur Aufnahme gehört die schulärztliche Einschulungsuntersuchung. Die Schule veranlasst die nächsten Schritte im Verfahren.
Übergang Kita und SchuleEinschulung 2027 bis 2029 in Mecklenburg-Vorpommern: Kann ich das schon berechnen?
Ja. Du kannst den Einschulungsrechner auch für die Einschulung 2027, 2028 oder 2029 in Mecklenburg-Vorpommern nutzen. Gib einfach das Geburtsdatum deines Kindes ein. Der Rechner zeigt dir das voraussichtliche Schuljahr und ordnet die bereits bestätigten Ferien, ersten Schultage und Anmeldefristen ein.
Einschulung für Mecklenburg-Vorpommern berechnenRückblick berechnen
Wann wurde ich eingeschult?
Du kannst den Rechner auch rückblickend nutzen. Gib dein Geburtsdatum ein und wähle dein damaliges Bundesland aus.
Rückblick berechnenDas Ergebnis ist eine Orientierung, weil frühere Einschulung, Zurückstellung, Umzug oder frühere Landesregeln abweichen können.
Häufige Fragen zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Mecklenburg-Vorpommern?
In Mecklenburg-Vorpommern gilt der 30. Juni als Einschulungsstichtag. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, werden mit dem 1. August desselben Jahres schulpflichtig.
Wann ist die Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Die Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern enden 2026 am Samstag, 22. August 2026. Die Einschulungsfeier findet entweder am letzten Samstag der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche statt. Den konkreten Termin legt die Schulkonferenz fest. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 24. August 2026.
Wann beginnt die Grundschule in Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Der erste reguläre Schultag im Schuljahr 2026/2027 ist in Mecklenburg-Vorpommern Montag, 24. August 2026. Die Einschulungsfeier wird schulabhängig festgelegt.
Was bedeutet Kann-Kind in Mecklenburg-Vorpommern?
Als Kann-Kind gilt in Mecklenburg-Vorpommern ein Kind, das nach dem Stichtag 30. Juni sechs Jahre alt wird und deshalb nicht automatisch schulpflichtig ist. Kinder, die bis zum 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch hinreichend entwickelt sind.
Wann findet die Schulanmeldung in Mecklenburg-Vorpommern statt?
Die Schulanmeldung muss bis zum 31. Oktober des Jahres vor Beginn der Schulpflicht erfolgen. Zuständig ist die örtlich zuständige Grundschule in staatlicher Trägerschaft. Das gilt auch dann, wenn dein Kind eine freie Schule besuchen soll.
Welche Grundschule ist in Mecklenburg-Vorpommern zuständig?
Zuständig ist grundsätzlich die Grundschule im Schulbezirk oder Einzugsbereich deines Wohnorts. Die Schulträger legen die Einzugsbereiche fest; bei Unsicherheit helfen Schule, Schulträger oder Staatliches Schulamt weiter.
Kann die Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern zurückgestellt werden?
Eine Zurückstellung ist in Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag der Erziehungsberechtigten nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen möglich, wenn ein erfolgreicher Schulbesuch noch nicht zu erwarten ist. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Schularzt.
Ist das Ergebnis zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern verbindlich?
Nein. Der Einschulungsrechner und diese Informationsseite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Grundschule oder Schulbehörde in Mecklenburg-Vorpommern.
Quellen und Hinweise
Die folgenden offiziellen Quellen bilden die Grundlage dieser Übersicht zur Einschulung in Mecklenburg-Vorpommern:
Offizielle Quelle 1
Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern: EinschulungOffizielle Quelle 2
Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Mein Kind kommt in die SchuleOffizielle Quelle 3
Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern: EinschulungOffizielle Quelle 4
Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern: FerientermineOffizielle Quelle 5
Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern: § 43 Beginn der SchulpflichtOffizielle Quelle 6
LAIV Mecklenburg-Vorpommern: Schulstandorte und SchulortsucheOffizielle Quelle 7
Regierungsportal Mecklenburg-Vorpommern: Staatliche SchulämterHinweis: Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Land Mecklenburg-Vorpommern.
Stand der Informationen:August 2026