Nordrhein-Westfalen
Einschulung in
Nordrhein-Westfalen:
Stichtag und Schuljahr
In Nordrhein-Westfalen gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. September. Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt sechs Jahre alt werden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Wann ist ein Kind in Nordrhein-Westfalen schulpflichtig?
Ein Kind wird in Nordrhein-Westfalen regulär schulpflichtig, wenn es bis zum Beginn des 30. September des jeweiligen Kalenderjahres sechs Jahre alt wird. Die Schulpflicht beginnt dann am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kann mein Kind früher eingeschult werden?
Wird ein Kind erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt, kann eine frühere Einschulung auf Antrag der Eltern möglich sein. Voraussetzung ist, dass das Kind die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.
Beispiel: Geburtsdatum im September
Wird ein Kind am 15. September 2020 geboren, wird es am 15. September 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum vor dem Stichtag 30. September liegt, wird das Kind in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingeschult.
Einschulung Nordrhein-Westfalen berechnen
Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Nordrhein-Westfalen aus.
Jetzt Einschulung berechnenHäufige Fragen zur Einschulung in Nordrhein-Westfalen
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich der 30. September als Stichtag für die Einschulung.
Wann beginnt die Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen?
Für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht am 1. August desselben Kalenderjahres.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Hinweis
Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Nordrhein-Westfalen. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Schulministerium Nordrhein-Westfalen: Wann wird mein Kind schulpflichtig?Stand der Informationen: Mai 2026