Nordrhein-Westfalen
Einschulung 2026/2027 in NRW: Wann kommt mein Kind in die Schule?
Wann kommt mein Kind in NRW in die Schule? Der Einschulungsrechner zeigt dir anhand des Geburtsdatums das voraussichtliche Schuljahr. In Nordrhein-Westfalen gilt der Stichtag 30. September. Für das Schuljahr 2026/2027 ist der erste Schultag Mittwoch, 2. September 2026 – die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler findet schulabhängig spätestens Donnerstag, 3. September 2026 statt.
Kurzantwort: Die Einschulung in NRW 2026 findet schulabhängig spätestens Donnerstag, 3. September 2026 statt. Der erste Schultag nach den Sommerferien ist Mittwoch, 2. September 2026. Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden.
Nordrhein-Westfalen-Rechner
Einschulung in Nordrhein-Westfalen berechnen
Gib das Geburtsdatum ein und erfahre, für welches Schuljahr dein Kind in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich schulpflichtig wird.
3. September
2. September
Dienstag, 1. September
15. November des Vorjahres
Wann ist die Einschulung in NRW 2026?
Der erste Schultag nach den Sommerferien ist in Nordrhein-Westfalen Mittwoch, 2. September 2026. Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger findet die Einschulung schulabhängig spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt – also spätestens Donnerstag, 3. September 2026.
Viele Grundschulen informieren die Eltern direkt über den genauen Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und organisatorische Details. Deshalb ist für die konkrete Planung immer die Mitteilung deiner zuständigen Grundschule entscheidend.
Wie funktioniert der Einschulungsrechner für Nordrhein-Westfalen?
Der Einschulungsrechner prüft das Geburtsdatum deines Kindes und gleicht es mit den Regeln zur Einschulung in Nordrhein-Westfalen ab. Entscheidend sind vor allem der Stichtag 30. September und der Beginn der Schulpflicht am 1. August desselben Kalenderjahres.
Beispiel: Wird ein Kind am 15. September 2020 geboren, wird es vor dem Stichtag 30. September 2026 sechs Jahre alt. Damit ist es in Nordrhein-Westfalen regulär schulpflichtig und voraussichtlich für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
Wird ein Kind dagegen am 1. Oktober 2020 oder später geboren, fällt es nicht mehr unter den Stichtag für das Schuljahr 2026/2027. Dann ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel das folgende Schuljahr relevant – eine frühere Einschulung kann aber auf Antrag geprüft werden.
Die wichtigsten Termine zum allgemeinen Schulstart und zur Einschulung findest du im Terminblock oben. Verbindliche Informationen zum konkreten Einschulungstermin erhältst du bei der zuständigen Grundschule.
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen gilt der 30. September als Stichtag für die Einschulung. Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Praktisch bedeutet das: Für die Einschulung 2026 sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt werden. Kinder mit Geburtstag ab dem 1. Oktober gehören grundsätzlich zum nächsten Einschulungsjahrgang, sofern keine vorzeitige Einschulung beantragt und bewilligt wird.
Kann mein Kind in Nordrhein-Westfalen früher eingeschult werden?
Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können in Nordrhein-Westfalen auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Das betrifft vor allem Kinder, die knapp nach dem Stichtag geboren sind und nach Einschätzung der Eltern bereits ausreichend entwickelt wirken.
Nimm dafür frühzeitig Kontakt mit der gewünschten Grundschule auf, idealerweise vor oder im Rahmen der Schulanmeldung bis spätestens 15. November des Vorjahres. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach Beratung mit den Eltern und auf Grundlage der Entwicklung des Kindes.
Wie läuft die Schulanmeldung in Nordrhein-Westfalen ab?
Die Anmeldung zur Grundschule erfolgt in Nordrhein-Westfalen bis spätestens 15. November des Jahres vor der Einschulung. Die konkreten Termine legt der jeweilige Schulträger fest; häufig erhalten Eltern dazu ein Schreiben oder Informationen der Kommune.
- Information durch Stadt, Gemeinde oder Schulträger beachten
- Kind an der zuständigen oder gewünschten Grundschule anmelden
- Schulaufnahmegespräch und weitere Hinweise der Schule wahrnehmen
- Schulärztliche Untersuchung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst einplanen
Mein Kind ist noch nicht schulreif – was muss ich in Nordrhein-Westfalen tun?
Wenn du Zweifel hast, ob dein Kind bereits schulfähig ist, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist in Nordrhein-Westfalen nur in besonderen Fällen möglich.
Die Schule informiert über das weitere Verfahren und bezieht bei Bedarf schulärztliche oder weitere fachliche Einschätzungen ein. Wichtig ist: Der Rechner kann dir die voraussichtliche Schulpflicht zeigen, ersetzt aber keine pädagogische oder schulärztliche Einschätzung im Einzelfall.
Einschulung 2027 in Nordrhein-Westfalen: Kann ich das schon berechnen?
Ja. Du kannst den Einschulungsrechner auch für die Einschulung 2027 in Nordrhein-Westfalen nutzen. Gib einfach das Geburtsdatum des Kindes ein. Der Rechner zeigt dir sämtliche relevanten Daten für das voraussichtliche Schuljahr.
Einschulung 2027 für Nordrhein-Westfalen berechnenRückblick berechnen
Wann wurde ich eingeschult?
Du kannst den Rechner auch rückblickend nutzen. Gib dein Geburtsdatum ein und wähle dein damaliges Bundesland aus.
Rückblick berechnenDas Ergebnis ist eine Orientierung, weil frühere Einschulung, Zurückstellung, Umzug oder frühere Landesregeln abweichen können.
Häufige Fragen zur Einschulung in Nordrhein-Westfalen
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Nordrhein-Westfalen?
In Nordrhein-Westfalen gilt der 30. September als Stichtag für die Einschulung. Kinder, die bis einschließlich 30. September sechs Jahre alt werden, sind ab dem 1. August desselben Kalenderjahres regulär schulpflichtig.
Wann ist die Einschulung in NRW 2026?
Der erste Schultag nach den Sommerferien ist in Nordrhein-Westfalen Mittwoch, 2. September 2026. Die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler findet schulabhängig spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt – also spätestens Donnerstag, 3. September 2026. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Grundschule.
Wann beginnt die Grundschule in NRW 2026?
Der erste Schultag nach den Sommerferien ist in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2026/2027 Mittwoch, 2. September 2026. Für neue Erstklässlerinnen und Erstklässler findet die Einschulung schulabhängig spätestens am zweiten Schultag nach den Sommerferien statt.
Kann mein Kind in Nordrhein-Westfalen früher eingeschult werden?
Kinder, die nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Nimm dafür frühzeitig Kontakt mit der gewünschten Grundschule auf, idealerweise vor oder im Rahmen der Schulanmeldung bis spätestens 15. November des Vorjahres. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach Beratung mit den Eltern und auf Grundlage der Entwicklung des Kindes.
Wie läuft die Schulanmeldung in Nordrhein-Westfalen ab?
Die Anmeldung erfolgt in Nordrhein-Westfalen bis spätestens 15. November des Jahres vor der Einschulung. Sie findet an der zuständigen oder gewählten Grundschule zu den vom Schulträger festgelegten Terminen statt.
Kann die Einschulung in Nordrhein-Westfalen zurückgestellt werden?
Eine Zurückstellung vom Schulbesuch ist in Nordrhein-Westfalen nur in besonderen Fällen möglich. Wenn du Zweifel hast, ob dein Kind bereits schulfähig ist, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen. Die Schule informiert über das weitere Verfahren und bezieht bei Bedarf schulärztliche oder weitere fachliche Einschätzungen ein.
Ist das Ergebnis zur Einschulung in Nordrhein-Westfalen verbindlich?
Nein. Der Einschulungsrechner und diese Informationsseite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quellen und Hinweise
Die folgenden offiziellen Quellen bilden die Grundlage dieser Übersicht zur Einschulung in Nordrhein-Westfalen:
Offizielle Quelle 1
Ministerium für Schule und Bildung NRW: Wann wird mein Kind schulpflichtig?Offizielle Quelle 2
Ministerium für Schule und Bildung NRW: Anmeldung zur GrundschuleOffizielle Quelle 3
Ministerium für Schule und Bildung NRW: Ferienordnung bis 2029/30Hinweis: Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Stand der Informationen:Juni 2026