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Bayern

Einschulung in Bayern: Stichtag und Einschulungskorridor

In Bayern gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. September. Zusätzlich gibt es den Einschulungskorridor für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden.

Stichtag 30. September
Sonderregel Einschulungskorridor
Zeitraum 1. Juli bis 30. September

Wann ist ein Kind in Bayern schulpflichtig?

In Bayern wird ein Kind regulär schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September des jeweiligen Jahres sechs Jahre alt wird. Das bedeutet: Wird dein Kind vor oder am 30. September sechs Jahre alt, kommt es grundsätzlich für das entsprechende Schuljahr in Betracht.

Was bedeutet Einschulungskorridor in Bayern?

Der Einschulungskorridor betrifft Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden. Für diese Kinder ist die Einschulung grundsätzlich vorgesehen. Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen aber erklären, dass ihr Kind erst ein Jahr später eingeschult werden soll.

Beispiel: Geburtsdatum im August

Wird ein Kind am 15. August 2020 geboren, wird es am 15. August 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum zwischen dem 1. Juli und dem 30. September liegt, fällt das Kind in Bayern in den Einschulungskorridor für das Schuljahr 2026/2027.

Einschulung Bayern berechnen

Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Bayern aus.

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Häufige Fragen zur Einschulung in Bayern

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Bayern?

In Bayern gilt grundsätzlich der 30. September als Stichtag für die Einschulung.

Was ist der Einschulungskorridor?

Der Einschulungskorridor betrifft Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden. In diesem Zeitraum gibt es eine besondere Entscheidungsmöglichkeit für Eltern.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Bayern.

Quelle und Hinweis

Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Bayern. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Bayerisches Staatsministerium: Einschulung und Schulwegsicherheit

Stand der Informationen: Mai 2026