Berlin
Einschulung 2026/2027 in Berlin: Wann kommt mein Kind in die Schule?
Wann kommt mein Kind in Berlin in die Schule? Der Einschulungsrechner zeigt dir anhand des Geburtsdatums das voraussichtliche Schuljahr. In Berlin gilt der Stichtag 30. September. Für das Schuljahr 2026/2027 ist die Einschulungsfeier voraussichtlich für Samstag, 29. August 2026 vorgesehen – der erste Schultag ist Montag, 31. August 2026.
Kurzantwort: Die Einschulung in Berlin 2026 ist voraussichtlich für Samstag, 29. August 2026 vorgesehen. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 31. August 2026. Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden.
Berlin-Rechner
Einschulung in Berlin berechnen
Gib das Geburtsdatum ein und erfahre, für welches Schuljahr dein Kind in Berlin voraussichtlich schulpflichtig wird.
29. August
31. August
Samstag, 22. August
Grundschule
Wann ist die Einschulung in Berlin 2026?
Die Sommerferien in Berlin enden 2026 am Freitag, 28. August 2026. Die Einschulungsfeier ist voraussichtlich für Samstag, 29. August 2026 vorgesehen. Der erste reguläre Schultag für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist voraussichtlich Montag, 31. August 2026.
Den konkreten Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise legt die zuständige Grundschule fest. Für die persönliche Planung solltest du deshalb immer auch die Mitteilung deiner Schule oder des Schulamts beachten.
Wie funktioniert der Einschulungsrechner für Berlin?
Der Einschulungsrechner prüft das Geburtsdatum deines Kindes und vergleicht es mit den Einschulungsregeln in Berlin. Entscheidend sind vor allem der Stichtag 30. September und die Berliner Kann-Kind-Regelung für Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden.
Beispiel: Wird ein Kind am 15. September 2020 geboren, wird es am 15. September 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum vor dem Stichtag 30. September liegt, ist das Kind in Berlin regulär schulpflichtig und voraussichtlich für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.
Die wichtigsten Termine zur Einschulung und zum ersten Schultag findest du im Terminblock oben. Den konkreten Ablauf legt die zuständige Grundschule fest.
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Berlin?
In Berlin werden mit Beginn eines Schuljahres am 1. August alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für die reguläre Einschulung ist daher der 30. September die zentrale Grenze.
Praktisch bedeutet das: Für die Einschulung 2026 sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum 30. September 2026 sechs Jahre alt werden. Kinder mit Geburtstag ab dem 1. Oktober gehören grundsätzlich zum nächsten Einschulungsjahrgang, sofern keine vorzeitige Einschulung beantragt und bewilligt wird.
Kann mein Kind in Berlin früher eingeschult werden?
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können in Berlin auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass kein Sprachförderbedarf besteht. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Wenn du eine frühere Einschulung prüfen lassen möchtest, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen. Dort erfährst du, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Antrag im konkreten Einzelfall abläuft.
Wie läuft die Schulanmeldung in Berlin ab?
Die Anmeldung erfolgt in Berlin in der Regel an der zuständigen Grundschule. Für schulpflichtige Kinder ist die Anmeldung verpflichtend. Die genauen Termine veröffentlicht die Berliner Senatsverwaltung, das Schulamt oder die zuständige Grundschule für den jeweiligen Jahrgang.
- Informationen der Senatsverwaltung, des Schulamts oder der Grundschule beachten
- Kind an der zuständigen Grundschule anmelden
- Erforderliche Unterlagen wie Personalpapiere und Geburtsurkunde bereithalten
- Schulärztliche Untersuchung und weitere Hinweise der Schule beachten
Mein Kind ist noch nicht schulreif – was muss ich in Berlin tun?
In Berlin können Eltern eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Die Entscheidung trifft die Schulaufsicht. Berücksichtigt werden unter anderem eine Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder gegebenenfalls des SIBUZ.
Einschulung 2027 in Berlin: Kann ich das schon berechnen?
Ja. Du kannst den Einschulungsrechner auch für die Einschulung 2027 in Berlin nutzen. Gib einfach das Geburtsdatum deines Kindes ein. Der Rechner zeigt dir sämtliche relevanten Daten für das voraussichtliche Schuljahr.
Einschulung 2027 für Berlin berechnenRückblick berechnen
Wann wurde ich eingeschult?
Du kannst den Rechner auch rückblickend nutzen. Gib dein Geburtsdatum ein und wähle dein damaliges Bundesland aus.
Rückblick berechnenDas Ergebnis ist eine Orientierung, weil frühere Einschulung, Zurückstellung, Umzug oder frühere Landesregeln abweichen können.
Häufige Fragen zur Einschulung in Berlin
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Berlin?
In Berlin werden mit Beginn eines Schuljahres am 1. August alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. Für die reguläre Einschulung ist daher der 30. September die zentrale Grenze.
Wann ist die Einschulung in Berlin 2026?
Die Sommerferien in Berlin enden 2026 am Freitag, 28. August 2026. Die Einschulungsfeier ist voraussichtlich für Samstag, 29. August 2026 vorgesehen. Der erste reguläre Schultag für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist voraussichtlich Montag, 31. August 2026. Den konkreten Ablauf legt die zuständige Grundschule fest.
Wann beginnt die Grundschule in Berlin 2026?
Der erste reguläre Schultag für Schulanfängerinnen und Schulanfänger ist in Berlin voraussichtlich Montag, 31. August 2026. Die Einschulungsfeier ist voraussichtlich für Samstag, 29. August 2026 vorgesehen. Den konkreten Ablauf legt die zuständige Grundschule fest.
Was bedeutet Kann-Kind in Berlin?
Als Kann-Kind gilt in Berlin ein Kind, das zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird. Eine vorzeitige Aufnahme ist auf Antrag der Erziehungsberechtigten möglich, wenn kein Sprachförderbedarf besteht. Mit der Aufnahme beginnt die Schulpflicht.
Kann mein Kind in Berlin früher eingeschult werden?
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März des folgenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können in Berlin auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass kein Sprachförderbedarf besteht. Mit der Aufnahme beginnt die Schulpflicht.
Wie läuft die Schulanmeldung in Berlin ab?
Die Anmeldung erfolgt in Berlin in der Regel an der zuständigen Grundschule. Für schulpflichtige Kinder ist die Anmeldung verpflichtend. Die genauen Termine veröffentlicht die Berliner Senatsverwaltung, das Schulamt oder die zuständige Grundschule für den jeweiligen Jahrgang.
Kann die Einschulung in Berlin zurückgestellt werden?
Ja. In Berlin können Eltern eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand des Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Die Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen.
Ist das Ergebnis zur Einschulung in Berlin verbindlich?
Nein. Der Einschulungsrechner und diese Informationsseite dienen der Orientierung. Verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Grundschule, des Schulamts oder der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie – insbesondere bei Fragen zur Schulanmeldung, vorzeitigen Einschulung oder individuellen Entscheidungen.
Quellen und Hinweise
Die folgenden offiziellen Quellen bilden die Grundlage dieser Übersicht zur Einschulung in Berlin:
Offizielle Quelle 1
Berlin.de: Anmeldung zum SchulanfangOffizielle Quelle 2
KMK: Ferientermine Schuljahr 2026/2027Offizielle Quelle 3
Schulgesetz Berlin: Beginn und Dauer der allgemeinen SchulpflichtHinweis: Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule, dem Schulamt oder der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Stand der Informationen:Juni 2026