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Thüringen

Einschulung in Thüringen:
Stichtag und Schuljahr

In Thüringen beginnt die Vollzeitschulpflicht für Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres. Zusätzlich ist eine vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich.

Stichtag 1. August
Schulpflicht mit Schulstart
Sonderfall Antrag möglich

Wann ist ein Kind in Thüringen schulpflichtig?

Ein Kind wird in Thüringen regulär schulpflichtig, wenn es am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt ist. Die Vollzeitschulpflicht beginnt dann am 1. August desselben Jahres.

Kann mein Kind früher eingeschult werden?

Eine vorzeitige Einschulung kann auf Antrag der Eltern möglich sein. Voraussetzung ist, dass das Kind am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Benehmen mit dem Schularzt.

Kann mein Kind zurückgestellt werden?

Ein schulpflichtiges Kind kann in Thüringen im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern einmal für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für erfolgreiches schulisches Lernen noch nicht gegeben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Beispiel: Geburtsdatum im Juli

Wird ein Kind am 15. Juli 2020 geboren, ist es am 1. August 2026 sechs Jahre alt. Damit wird das Kind in Thüringen voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingeschult.

Einschulung Thüringen berechnen

Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Thüringen aus.

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Häufige Fragen zur Einschulung in Thüringen

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Thüringen?

In Thüringen beginnt die Vollzeitschulpflicht für Kinder, die am 1. August eines Jahres sechs Jahre alt sind, am 1. August desselben Jahres.

Was gilt für eine vorzeitige Einschulung?

Eine vorzeitige Einschulung kann auf Antrag der Eltern möglich sein, wenn das Kind am 30. Juni mindestens fünf Jahre alt ist.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Thüringen.

Quelle und Hinweis

Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Thüringen. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder Schulbehörde.

Thüringer Schulgesetz: § 18 Beginn der Vollzeitschulpflicht

Stand der Informationen: Mai 2026