Brandenburg
Einschulung in Brandenburg:
Stichtag und Schuljahr
In Brandenburg gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. September. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Wann ist ein Kind in Brandenburg schulpflichtig?
Ein Kind wird in Brandenburg regulär schulpflichtig, wenn es bis zum 30. September des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet. Die Schulpflicht beginnt dann am 1. August desselben Jahres.
Kann mein Kind früher eingeschult werden?
Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann auch für Kinder, die nach dem 31. Dezember, aber vor dem 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, eine Aufnahme möglich sein.
Kann mein Kind zurückgestellt werden?
Schulpflichtige Kinder können in Brandenburg im Ausnahmefall auf Antrag der Eltern für ein Schuljahr zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie noch nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach schulärztlicher Untersuchung und Beratung durch die Schule.
Beispiel: Geburtsdatum im September
Wird ein Kind am 15. September 2020 geboren, vollendet es am 15. September 2026 das sechste Lebensjahr. Da dieses Datum vor dem Stichtag 30. September liegt, wird das Kind in Brandenburg voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingeschult.
Einschulung Brandenburg berechnen
Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Brandenburg aus.
Jetzt Einschulung berechnenHäufige Fragen zur Einschulung in Brandenburg
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Brandenburg?
In Brandenburg gilt grundsätzlich der 30. September als Stichtag für die Einschulung.
Wann beginnt die Schulpflicht in Brandenburg?
Die Schulpflicht beginnt in Brandenburg am 1. August desselben Kalenderjahres, wenn das Kind bis zum 30. September sechs Jahre alt wird.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Brandenburg.
Quelle und Hinweis
Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Brandenburg. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
MBJS Brandenburg: Vor der EinschulungStand der Informationen: Mai 2026