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Hessen

Einschulung in Hessen:
Stichtag und Schuljahr

In Hessen gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. Juni. Kinder, die bis zu diesem Datum das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.

Stichtag 30. Juni
Schulpflicht ab 1. August
Sonderfall Antrag möglich

Wann ist ein Kind in Hessen schulpflichtig?

Ein Kind wird in Hessen regulär schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet. Die Schulpflicht beginnt dann zum 1. August desselben Jahres.

Kann mein Kind früher eingeschult werden?

Wird ein Kind erst nach dem Stichtag sechs Jahre alt, kann eine frühere Einschulung auf Antrag der Eltern möglich sein. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen des Kindes.

Beispiel: Geburtsdatum im Juni

Wird ein Kind am 15. Juni 2020 geboren, vollendet es am 15. Juni 2026 das sechste Lebensjahr. Da dieses Datum vor dem Stichtag 30. Juni liegt, wird das Kind in Hessen voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingeschult.

Einschulung Hessen berechnen

Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Hessen aus.

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Häufige Fragen zur Einschulung in Hessen

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Hessen?

In Hessen gilt grundsätzlich der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung.

Wann beginnt die Schulpflicht in Hessen?

Für Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht zum 1. August desselben Kalenderjahres.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Hessen.

Quelle und Hinweis

Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Hessen. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen.

Hessisches Kultusministerium: Grundschule und Schulpflicht

Stand der Informationen: Mai 2026