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Schleswig-Holstein

Einschulung 2026/2027 in Schleswig-Holstein: Wann kommt mein Kind in die Schule?

Wann kommt mein Kind in Schleswig-Holstein in die Schule? Der Einschulungsrechner zeigt dir anhand des Geburtsdatums das voraussichtliche Schuljahr. In Schleswig-Holstein gilt der Stichtag 30. Juni. Für das Schuljahr 2026/2027 ist die Einschulung an Grundschulen voraussichtlich Mittwoch, 19. August 2026 – der erste Schultag ist Montag, 17. August 2026.

Kurzantwort: Die Einschulung in Schleswig-Holstein 2026 ist voraussichtlich Mittwoch, 19. August 2026. Der erste reguläre Schultag nach den Sommerferien ist Montag, 17. August 2026. Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 sechs Jahre alt werden.

Schleswig-Holstein-Rechner

Einschulung in Schleswig-Holstein berechnen

Gib das Geburtsdatum ein und erfahre, für welches Schuljahr dein Kind in Schleswig-Holstein voraussichtlich schulpflichtig wird.

Geburtsdatum des Kindes
Tag
Monat
Jahr

Einschulung 2026 Mittwoch,
19. August
Erster Schultag 2026 Montag,
17. August
Sommerferien 2026 Samstag, 4. Juli –
Samstag, 15. August
Stichtag 30. Juni
Sonderregel Kann-Kind auf Antrag
Hinweis keine klassische
Zurückstellung

Wann ist die Einschulung in Schleswig-Holstein 2026?

Die Sommerferien in Schleswig-Holstein enden 2026 am Samstag, 15. August 2026. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 17. August 2026. Die Einschulung an Grundschulen findet nach dem Erlass zu Einschulungsterminen am dritten Schultag nach den Ferien statt – für 2026 also voraussichtlich Mittwoch, 19. August 2026.

Den konkreten Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise legt die zuständige Grundschule fest. Für die persönliche Planung solltest du deshalb immer auch die Mitteilung deiner Schule oder Kommune beachten.

Wie funktioniert der Einschulungsrechner für Schleswig-Holstein?

Der Einschulungsrechner prüft das Geburtsdatum deines Kindes und vergleicht es mit den Einschulungsregeln in Schleswig-Holstein. Entscheidend ist der Stichtag 30. Juni. Wird dein Kind bis zu diesem Datum im laufenden Kalenderjahr sechs Jahre alt, ist es in Schleswig-Holstein regulär schulpflichtig.

Beispiel: Wird ein Kind am 15. Juni 2020 geboren, wird es vor dem Stichtag 30. Juni 2026 sechs Jahre alt. Damit ist das Kind in Schleswig-Holstein regulär schulpflichtig und voraussichtlich für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.

Wird ein Kind dagegen am 1. Juli 2020 oder später geboren, fällt es nicht mehr unter den Stichtag für das Schuljahr 2026/2027. Eine frühere Einschulung kann auf Antrag der Eltern bei der zuständigen Schule geprüft werden.

Wann ist ein Kind in Schleswig-Holstein schulpflichtig?

Ein Kind wird in Schleswig-Holstein regulär schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird. Die Schulpflicht beginnt dann mit dem Start des neuen Schuljahres.

Praktisch bedeutet das: Für die Einschulung 2026 sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt werden. Kinder mit Geburtstag ab dem 1. Juli gehören grundsätzlich zum nächsten Einschulungsjahrgang, sofern keine vorzeitige Einschulung beantragt und bewilligt wird.

Kann mein Kind in Schleswig-Holstein früher eingeschult werden?

Wird ein Kind erst nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, ist es nicht automatisch schulpflichtig. Eltern können bei der zuständigen Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Die Schule prüft dann, ob eine frühere Aufnahme möglich ist.

Wenn du eine frühere Einschulung prüfen lassen möchtest, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen. Dort erfährst du, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Antrag im konkreten Einzelfall abläuft.

Wie läuft die Schulanmeldung in Schleswig-Holstein ab?

Die zuständige Grundschule informiert die Eltern über die Anmeldung und lädt in der Regel zu einem Einschulungsgespräch ein. Bei der Anmeldung werden die Personalien des Kindes und weitere Angaben erfasst, die für den Schulalltag wichtig sind.

  1. Einladung oder Hinweise der zuständigen Grundschule beachten
  2. Kind zur Aufnahme an der Grundschule anmelden
  3. Einschulungsgespräch wahrnehmen
  4. Schuleingangsuntersuchung im weiteren Verfahren einplanen

Nächste Schritte für Eltern

Wenn du jetzt weißt, welches Schuljahr für dein Kind voraussichtlich relevant ist, lohnt sich als Nächstes der Blick auf die praktische Vorbereitung. In unserer Checkliste findest du eine Schritt-für-Schritt- Übersicht zu Unterlagen, Material, Schulweg und Organisation rund um den Schulstart.

Mein Kind ist noch nicht schulreif – was muss ich in Schleswig-Holstein tun?

Wenn du den Eindruck hast, dass dein Kind noch nicht schulreif ist, solltest du frühzeitig mit der zuständigen Grundschule sprechen. Eine klassische Zurückstellung vom Schulbesuch sieht das Schulgesetz in Schleswig-Holstein nicht vor.

Aus gesundheitlichen Gründen ist im Ausnahmefall eine zeitlich begrenzte Beurlaubung möglich. Die zuständige Grundschule kann dir erklären, welche Unterlagen und Einschätzungen dafür im konkreten Fall erforderlich sind.

Einschulung 2027 in Schleswig-Holstein: Kann ich das schon berechnen?

Ja. Du kannst den Einschulungsrechner auch für die Einschulung 2027 in Schleswig-Holstein nutzen. Gib einfach das Geburtsdatum deines Kindes ein. Der Rechner zeigt dir sämtliche relevanten Daten für das voraussichtliche Schuljahr.

Einschulung 2027 für Schleswig-Holstein berechnen

Rückblick berechnen

Wann wurde ich eingeschult?

Du kannst den Rechner auch rückblickend nutzen. Gib dein Geburtsdatum ein und wähle dein damaliges Bundesland aus.

Rückblick berechnen

Das Ergebnis ist eine Orientierung, weil frühere Einschulung, Zurückstellung, Umzug oder frühere Landesregeln abweichen können.

Häufige Fragen zur Einschulung in Schleswig-Holstein

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gilt der 30. Juni als Einschulungsstichtag. Kinder, die bis zu diesem Datum im laufenden Kalenderjahr sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

Wann ist die Einschulung in Schleswig-Holstein 2026?

Die Sommerferien in Schleswig-Holstein enden 2026 am Samstag, 15. August 2026. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 17. August 2026. Die Einschulung an Grundschulen findet nach dem Erlass zu Einschulungsterminen am dritten Schultag nach den Ferien statt – für 2026 also voraussichtlich Mittwoch, 19. August 2026.

Wann beginnt die Grundschule in Schleswig-Holstein 2026?

Der erste reguläre Schultag im Schuljahr 2026/2027 ist in Schleswig-Holstein Montag, 17. August 2026. Die Einschulung an Grundschulen ist voraussichtlich Mittwoch, 19. August 2026.

Was bedeutet Kann-Kind in Schleswig-Holstein?

Als Kann-Kind gilt in Schleswig-Holstein ein Kind, das nach dem 30. Juni sechs Jahre alt wird und deshalb nicht automatisch schulpflichtig ist. Eltern können bei der Schule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.

Wann findet die Schulanmeldung in Schleswig-Holstein statt?

Die zuständige Grundschule informiert die Eltern über die Anmeldung und lädt in der Regel zu einem Einschulungsgespräch ein. Außerdem gehört die Schuleingangsuntersuchung zum Einschulungsverfahren.

Kann die Einschulung in Schleswig-Holstein verschoben werden?

Eine klassische Zurückstellung vom Schulbesuch sieht das Schulgesetz in Schleswig-Holstein nicht vor. Aus gesundheitlichen Gründen ist im Ausnahmefall eine zeitlich begrenzte Beurlaubung möglich. Eltern sollten sich dazu frühzeitig an die zuständige Grundschule wenden.

Ist das Ergebnis zur Einschulung in Schleswig-Holstein verbindlich?

Nein. Der Einschulungsrechner und diese Informationsseite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Grundschule oder Schulbehörde in Schleswig-Holstein.

Quellen und Hinweise

Die folgenden offiziellen Quellen bilden die Grundlage dieser Übersicht zur Einschulung in Schleswig-Holstein:

Hinweis: Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Land Schleswig-Holstein.

Stand der Informationen:Juni 2026