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Schleswig-Holstein

Einschulung in
Schleswig-Holstein:
Stichtag und Schuljahr

In Schleswig-Holstein gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. Juni. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig.

Stichtag 30. Juni
Schulpflicht mit Schulstart
Sonderfall Antrag möglich

Wann ist ein Kind in Schleswig-Holstein schulpflichtig?

Ein Kind wird in Schleswig-Holstein regulär schulpflichtig, wenn es bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt wird. Es kommt dann grundsätzlich für die Einschulung zum entsprechenden Schuljahr in Betracht.

Kann mein Kind früher eingeschult werden?

Wird ein Kind erst nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, kann eine vorzeitige Einschulung unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Eltern können dafür gegebenenfalls bei der zuständigen Schule einen Antrag stellen.

Beispiel: Geburtsdatum im Juni

Wird ein Kind am 15. Juni 2020 geboren, wird es am 15. Juni 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum vor dem Stichtag 30. Juni liegt, wird das Kind in Schleswig-Holstein voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingeschult.

Einschulung Schleswig-Holstein berechnen

Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Schleswig-Holstein aus.

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Häufige Fragen zur Einschulung in Schleswig-Holstein

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gilt grundsätzlich der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung.

Was gilt für Kinder nach dem Stichtag?

Wird ein Kind erst nach dem 30. Juni sechs Jahre alt, können Eltern gegebenenfalls einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Schleswig-Holstein.

Quelle und Hinweis

Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Schleswig-Holstein. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Land Schleswig-Holstein.

Land Schleswig-Holstein: Einschulung

Stand der Informationen: Mai 2026