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Bremen

Einschulung in Bremen:
Stichtag und Karenzzeit

In Bremen gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 30. Juni. Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, gelten als Karenzzeitkinder. Hier können Eltern entscheiden, ob die Einschulung im aktuellen oder im nächsten Jahr erfolgen soll.

Stichtag 30. Juni
Sonderregel Karenzzeit
Zeitraum 1. Juli bis
30. September

Wann ist ein Kind in Bremen schulpflichtig?

Ein Kind muss in Bremen zur Schule angemeldet werden, wenn es bis zum 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres sechs Jahre alt wird. Die Einschulung erfolgt dann grundsätzlich zum kommenden Schuljahr.

Was bedeutet Karenzzeit in Bremen?

Die Karenzzeit betrifft Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden. Für diese Kinder können Eltern entscheiden, ob sie bereits im aktuellen Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden sollen.

Kann mein Kind früher eingeschult werden?

Kinder, die zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Januar des Folgejahres sechs Jahre alt werden, können auf schriftlichen Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden, wenn die zuständige Grundschule feststellt, dass das Kind bereits schulreif ist.

Beispiel: Geburtsdatum im August

Wird ein Kind am 15. August 2020 geboren, wird es am 15. August 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum zwischen dem 1. Juli und dem 30. September liegt, gilt das Kind in Bremen als Karenzzeitkind. Die Eltern können dann entscheiden, ob die Einschulung im Schuljahr 2026/2027 oder ein Jahr später erfolgen soll.

Einschulung Bremen berechnen

Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Bremen aus.

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Häufige Fragen zur Einschulung in Bremen

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Bremen?

In Bremen gilt grundsätzlich der 30. Juni als Stichtag für die Einschulung.

Was sind Karenzzeitkinder?

Karenzzeitkinder sind Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden. Eltern können entscheiden, ob ihr Kind im aktuellen oder im nächsten Jahr eingeschult wird.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Bremen.

Quelle und Hinweis

Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Bremen. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder bei der Senatorin für Kinder und Bildung Bremen.

Bremen: Grundschule – Von der Kita in die Grundschule

Stand der Informationen: Mai 2026