Rheinland-Pfalz
Einschulung in
Rheinland-Pfalz:
Stichtag und Schuljahr
In Rheinland-Pfalz gilt für die Einschulung grundsätzlich der Stichtag 31. August. Kinder, die bis zu diesem Datum sechs Jahre alt werden, werden mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig.
Wann ist ein Kind in Rheinland-Pfalz schulpflichtig?
Ein Kind wird in Rheinland-Pfalz regulär schulpflichtig, wenn es bis zum 31. August des Einschulungsjahres sechs Jahre alt wird. Es besucht dann mit Beginn des Schuljahres die Grundschule.
Kann mein Kind früher eingeschult werden?
Jüngere Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie erfolgreich am Unterricht des ersten Schuljahres teilnehmen können.
Beispiel: Geburtsdatum im August
Wird ein Kind am 15. August 2020 geboren, wird es am 15. August 2026 sechs Jahre alt. Da dieses Datum vor dem Stichtag 31. August liegt, wird das Kind in Rheinland-Pfalz voraussichtlich im Schuljahr 2026/2027 eingeschult.
Einschulung Rheinland-Pfalz berechnen
Am einfachsten prüfst du das voraussichtliche Schuljahr mit dem Einschulungsrechner. Gib dort das Geburtsdatum deines Kindes ein und wähle als Bundesland Rheinland-Pfalz aus.
Jetzt Einschulung berechnenHäufige Fragen zur Einschulung in Rheinland-Pfalz
Welcher Einschulungsstichtag gilt in Rheinland-Pfalz?
In Rheinland-Pfalz gilt grundsätzlich der 31. August als Stichtag für die Einschulung.
Was sind Kann-Kinder?
Kann-Kinder sind jüngere Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, aber auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden können.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner und diese Seite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Schule oder Schulbehörde in Rheinland-Pfalz.
Quelle und Hinweis
Grundlage dieser Übersicht sind öffentlich zugängliche Informationen zur Einschulung in Rheinland-Pfalz. Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule oder beim Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz.
Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz: GrundschuleStand der Informationen: Mai 2026