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Rheinland-Pfalz

Einschulung in Rheinland-Pfalz: Rechner, Stichtag & Termine 2026 bis 2029

Wann kommt mein Kind in Rheinland-Pfalz in die Schule?

Der Einschulungsrechner zeigt dir anhand des Geburtsdatums das voraussichtliche Schuljahr. In Rheinland-Pfalz gilt der Stichtag 31. August. Für das Schuljahr 2026/2027 ist der erste reguläre Schultag Montag, 10. August 2026 – die Einschulung der ersten Klassen legt die zuständige Grundschule fest.

Kurzantwort: Der erste reguläre Schultag in Rheinland-Pfalz 2026 ist Montag, 10. August 2026. Die Einschulung der ersten Klassen wird von der zuständigen Grundschule festgelegt. Schulpflichtig werden Kinder, die bis zum 31. August 2026 sechs Jahre alt sind.

Rheinland-Pfalz-Rechner

Einschulung in Rheinland-Pfalz berechnen

Gib das Geburtsdatum ein und erfahre, für welches Schuljahr dein Kind in Rheinland-Pfalz voraussichtlich schulpflichtig wird.

Geburtsdatum des Kindes
Tag
Monat
Jahr

Einschulung 2026 schulabhängig,
ab 10. August
Erster Schultag 2026 Montag,
10. August
Sommerferien 2026 Montag, 29. Juni –
Freitag, 7. August
Stichtag 31. August
Sonderregel Kann-Kind auf Antrag
Anmeldung im Februar
des Vorjahres

Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030

Einschulung in Rheinland-Pfalz: Termine für 2026 | 2027 | 2028 | 2029

Für Rheinland-Pfalz findest du hier die wichtigsten Angaben aus der zentralen Datenbasis: Sommerferien, Einschulung, erster Schultag, Datenstatus und Anmeldefristen, soweit sie bereits belastbar hinterlegt sind. So kannst du die Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030 besser einordnen.

Schuljahr auswählen:

Schuljahr 2026/2027

offiziell bestätigt
Sommerferien 2026
Montag, 29. Juni 2026 – Freitag, 7. August 2026
Einschulung 2026
Montag, 10. August 2026 (schulabhängig)
Erster Schultag
Montag, 10. August 2026

Die Einschulung liegt in der Regel zum Schuljahresbeginn; den konkreten Termin legt die zuständige Grundschule fest.

Aktuelles bestätigtes Schuljahr

Details zur Einschulung in Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2026/2027

Die Sommerferien 2026 in Rheinland-Pfalz liegen vom Montag, 29. Juni 2026 bis Freitag, 7. August 2026. Der erste Schultag ist Montag, 10. August 2026. Die Einschulung ist Montag, 10. August 2026 (schulabhängig).

Der Anmeldezeitraum wird ergänzt, sobald Land, Kommune oder Schule belastbare Angaben veröffentlichen. Den konkreten Ablauf, die Uhrzeit der Einschulungsfeier und mögliche organisatorische Hinweise legt die zuständige Grundschule fest.

Datenstatus für das Schuljahr 2026/2027: offiziell bestätigt. Die Angaben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027 werden ergänzt, sobald belastbare Informationen veröffentlicht sind.

Wie funktioniert der Einschulungsrechner für Rheinland-Pfalz?

Der Einschulungsrechner prüft das Geburtsdatum deines Kindes und vergleicht es mit den Einschulungsregeln in Rheinland-Pfalz. Entscheidend ist der Stichtag 31. August. Wird dein Kind bis zu diesem Datum im Einschulungsjahr sechs Jahre alt, ist es in Rheinland-Pfalz regulär schulpflichtig.

Beispiel: Wird ein Kind am 15. August 2020 geboren, wird es vor dem Stichtag 31. August 2026 sechs Jahre alt. Damit ist das Kind in Rheinland-Pfalz regulär schulpflichtig und voraussichtlich für das Schuljahr 2026/2027 vorgesehen.

Wird ein Kind dagegen am 1. September 2020 oder später geboren, fällt es nicht mehr unter den Stichtag für das Schuljahr 2026/2027. Eine frühere Einschulung kann auf Antrag der Eltern geprüft werden, wenn aufgrund der Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.

Wann ist ein Kind in Rheinland-Pfalz schulpflichtig?

Schulpflichtig sind in Rheinland-Pfalz alle Kinder, die bis zum 31. August im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind. Sie besuchen die Grundschule mit Beginn des Schuljahres.

Praktisch bedeutet das: Für die Einschulung 2026 sind Kinder regulär schulpflichtig, die bis zum Stichtag sechs Jahre alt werden. Kinder mit Geburtstag ab dem 1. September gehören grundsätzlich zum nächsten Einschulungsjahrgang, sofern keine vorzeitige Einschulung beantragt und bewilligt wird.

Was bedeutet Kann-Kind in Rheinland-Pfalz?

Als Kann-Kind gilt in Rheinland-Pfalz ein Kind, das nach dem Stichtag 31. August sechs Jahre alt wird und deshalb nicht automatisch schulpflichtig ist. Eine vorzeitige Einschulung kann auf Antrag der Eltern geprüft werden, wenn aufgrund der Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.

Kann mein Kind in Rheinland-Pfalz früher eingeschult werden?

Jüngere Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie erfolgreich am Unterricht teilnehmen können. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung der jeweiligen Grundschule.

Wenn du eine frühere Einschulung prüfen lassen möchtest, solltest du frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Grundschule aufnehmen. Dort erfährst du, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Antrag im konkreten Einzelfall abläuft.

Wie läuft die Schulanmeldung in Rheinland-Pfalz ab?

Alle Kinder, die im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig werden, werden in Rheinland-Pfalz im Februar von den Eltern an der zuständigen Grundschule angemeldet. Der Schulträger fordert die Eltern zur Anmeldung auf; die Grundschule teilt den konkreten Anmeldetermin mit.

  1. Aufforderung des Schulträgers beachten
  2. Kind im Februar an der zuständigen Grundschule anmelden
  3. Erforderliche Unterlagen bereithalten
  4. Weitere Hinweise der Grundschule und Schulbehörde beachten

Nächste Schritte für Eltern

Wenn du jetzt weißt, welches Schuljahr für dein Kind voraussichtlich relevant ist, lohnt sich als Nächstes der Blick auf die praktische Vorbereitung. In unserer Checkliste findest du eine Schritt-für-Schritt- Übersicht zu Unterlagen, Material, Schulweg und Organisation rund um den Schulstart.

Mein Kind ist noch nicht schulreif – was muss ich in Rheinland-Pfalz tun?

In Rheinland-Pfalz ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch nur in begründeten Ausnahmefällen möglich – in der Regel aus gesundheitlichen Gründen. Eltern stellen einen formlosen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Grundschule, spätestens bis zum 15. Mai des Einschulungsjahres. Die Schulleitung entscheidet gemeinsam mit dem Schularzt und informiert die Eltern bis zum 15. Juni schriftlich. Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich.

Einschulung 2027 in Rheinland-Pfalz: Kann ich das schon berechnen?

Ja. Du kannst den Einschulungsrechner auch für die Einschulung 2027 in Rheinland-Pfalz nutzen. Gib einfach das Geburtsdatum des Kindes ein. Der Rechner zeigt dir sämtliche relevanten Daten für das voraussichtliche Schuljahr.

Einschulung 2027 für Rheinland-Pfalz berechnen

Rückblick berechnen

Wann wurde ich eingeschult?

Du kannst den Rechner auch rückblickend nutzen. Gib dein Geburtsdatum ein und wähle dein damaliges Bundesland aus.

Rückblick berechnen

Das Ergebnis ist eine Orientierung, weil frühere Einschulung, Zurückstellung, Umzug oder frühere Landesregeln abweichen können.

Häufige Fragen zur Einschulung in Rheinland-Pfalz

Welcher Einschulungsstichtag gilt in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz gilt der 31. August als Einschulungsstichtag. Kinder, die bis zu diesem Datum im Einschulungsjahr sechs Jahre alt sind, werden mit Beginn des Schuljahres schulpflichtig.

Wann ist die Einschulung in Rheinland-Pfalz 2026?

Die Sommerferien in Rheinland-Pfalz enden 2026 am Freitag, 7. August 2026. Der erste reguläre Schultag ist Montag, 10. August 2026. Die Einschulung der ersten Klassen wird von der zuständigen Grundschule festgelegt. Den konkreten Termin und Ablauf teilt die Schule mit.

Wann beginnt die Grundschule in Rheinland-Pfalz 2026?

Der erste reguläre Schultag im Schuljahr 2026/2027 ist in Rheinland-Pfalz Montag, 10. August 2026. Die Einschulung der ersten Klassen wird schulabhängig festgelegt.

Was bedeutet Kann-Kind in Rheinland-Pfalz?

Als Kann-Kind gilt in Rheinland-Pfalz ein Kind, das nach dem Stichtag 31. August sechs Jahre alt wird und deshalb nicht automatisch schulpflichtig ist. Eine vorzeitige Einschulung kann auf Antrag der Eltern geprüft werden, wenn aufgrund der Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.

Wann findet die Schulanmeldung in Rheinland-Pfalz statt?

Alle Kinder, die im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig werden, werden in Rheinland-Pfalz im Februar von den Eltern an der zuständigen Grundschule angemeldet. Der Schulträger fordert die Eltern zur Anmeldung auf; die Grundschule teilt den konkreten Anmeldetermin mit.

Kann die Einschulung in Rheinland-Pfalz zurückgestellt werden?

Eine Zurückstellung ist in Rheinland-Pfalz nur im Ausnahmefall möglich – in der Regel aus gesundheitlichen Gründen. Eltern stellen den Antrag schriftlich bei der zuständigen Grundschule bis spätestens 15. Mai. Die Entscheidung trifft die Schulleitung gemeinsam mit dem Schularzt.

Ist das Ergebnis zur Einschulung in Rheinland-Pfalz verbindlich?

Nein. Der Einschulungsrechner und diese Informationsseite dienen der Orientierung. Verbindliche Informationen erhältst du bei der zuständigen Grundschule oder Schulbehörde in Rheinland-Pfalz.

Quellen und Hinweise

Die folgenden offiziellen Quellen bilden die Grundlage dieser Übersicht zur Einschulung in Rheinland-Pfalz:

Hinweis: Bitte prüfe verbindliche Details immer bei der zuständigen Grundschule, der Schulbehörde oder beim Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz.

Stand der Informationen:August 2026